Neue Tierseuchenmeldeverordnung 2026
Teilnehmerkreis: Tierärzt:innen, vet.-med. Studierende
Zeitraum: 14.09.2026 - 14.09.2027
Referenten:Dr. Madlen Pilz, Berlin (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Referat 322 – Tierzucht und Tierhaltung (vormals Tiergesundheit))
Zusatzinformationen:
– Wichtige Änderungen für die tierärztliche Praxis - Wer muss jetzt welche Seuchen innerhalb welcher Zeiträume an wen melden?
Live- am Montag, 14.09.2026, 19.00-20.30 Uhr, danach Aufzeichnung bis 14.09.2027 verfügbar
Die Lerninhalte werden unter www.myvetlearn.de in einem nur für die angemeldeten Teilnehmenden zugänglichen Bereich bereitgestellt. Nach Anmeldung und Zahlungseingang erhalten die Teilnehmenden ihre Zugangsdaten. Auch nach dem Live-Termin können Sie sich die Aufzeichnung anschauen sowie sich das Kursskript im pdf-Format herunterladen und archivieren.
Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen Sie abschließend einen Multiple-Choice-Test bestehen. Die Teilnahmebescheinigung inkl. ATF-Anerkennung erhalten Sie automatisch nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Kurses in Ihrem persönlichen Bereich zum Download. So können Sie sich zeitlich flexibel fortbilden und gleichzeitig Reise-, Übernachtungs- und Vertretungskosten sparen.
Teilnahmegebühr: 0 €
Das Seminar ist kostenfrei.
Programm 14.09.2026 - 14.09.2027
Pilz: Neue Tierseuchenmeldeverordnung 2026: Wichtige Änderungen für die tierärztliche Praxis - Wer muss jetzt welche Seuchen innerhalb welcher Zeiträume an wen melden?
Mit Inkrafttreten der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) im März 2026 wurde das deutsche Tierseuchenmelderecht an das EU-„Animal Health Law“ angepasst. Für praktizierende Tierärzt:innen ergeben sich daraus insbesondere erweiterte und differenziertere Meldepflichten.
Kern der Neuregelung ist die Einteilung der meldepflichtigen Tierseuchen in vier Anlagen, für die sich unterschiedliche Arten und Fristen der Meldung ergeben. Während bei Tierseuchen der Anlagen 1 und 2 weiterhin Verdacht und Nachweis unverzüglich durch die praktizierenden Tierärzte an die zuständige Behörde zu melden sind, muss bei Seuchen in den Anlagen 3 und 4 lediglich der Nachweis unverzüglich gemeldet werden.
Eine wesentliche Neuerung ist die stärkere Gewichtung von bestimmten Seuchen zur epidemiologischen Überwachung in den Anlagen 3 und 4. Hierzu zählen auch Tierseuchen mit bislang geringer Verbreitung oder unspezifischer Symptomatik, die jedoch ein Ausbreitungspotenzial aufweisen. Damit sind die praktizierenden Tierärzt:innen künftig auch für bestimmte bislang nicht meldepflichtige Tierseuchen zur Meldung verpflichtet. Sie müssen die jeweiligen Meldungen unverzüglich an das für den Haltungsort zuständige Veterinäramt übermitteln.
Dieses Seminar bietet Ihnen eine ausführliche Vorstellung der Neuerungen.
Anmeldung:www.myvetlearn.de/produkt/tierseuchen-meldungen-neuerungen/
Teilnehmerbegrenzung: keine
Homepage: www.myvetlearn.de/produkt/tierseuchen-meldungen-neuerungen/
Technische Voraussetzungen: Live-Online-Seminar: Die Durchführung des Live-Online-Seminars erfolgt über AdobeConnect®.
Eine Teilnahme ist über die zugehörige App in aktueller Fassung oder über einen aktuellen Browser
möglich (Empfohlen: Chrome; Firefox oder Edge auch möglich).
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an Online-Seminaren und Informationen zum Testen der
Verbindung finden Sie unter: https://www.myvetlearn.de/service-adobe-connect
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Veranstalter
Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e.V.
Französische Str. 53
10117 Berlin