Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) gelangen in der Mehrzahl der Fälle vom Tierarzt zum Zulassungsinhaber, der sie im elektronischen Format an die Datenbank des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) weiterleitet.
Entnommen aus Deutsches Tierärzteblatt 8/2016
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