Nur dann können aufgefundene Tiere beim Auslesen der Mikrochipnummer in Veterinärämtern, Tierheimen und natürlich Tierarztpraxen eindeutig ihren Haltern zugeordnet werden. Leider komme es immer wieder vor, dass Tierhalter ihr Tier zwar mit einem Transponder kennzeichnen lassen, aber die anschließende Registrierung der Identifikationsnummer bei einem Haustierregister vergessen wird.
Nach dem Einsetzen des Mikrochips durch den Tierarzt, sollten die Tierhalter noch in der Praxis ausdrücklich darauf hingewiesen und informiert werden, wo und wie die Registrierung vorgenommen werden kann.
Registrierung der Mikrochips z. B. bei:
TASSO – Haustierzentralregister: www.tasso.net/
FINDEFIX – Haustierregister beim Deutschen Tierschutzbund: www.registrier-dein-tier.de/
Entnommen aus DTBl 2/2021