Katzen, die noch Nachwuchs bekommen können, dürfen keinen unkontrollierten freien Auslauf haben. Und das gilt schon ab einem Alter von 5 Monaten. Ist das Haustier kastriert oder sterilisiert, darf es unter zwei Bedingungen ins Freie: Es muss zuvor gekennzeichnet und registriert sein.
Sollte ein fortpflanzungsfähiges Tier vom Veterinäramt beim Ausgang erwischt werden, beginnt die Haltersuche. Anschließend muss der Tierbesitzer seinen Freigänger sofort von einem Tierarzt kastrieren lassen. Kann der Katzenhalter innerhalb von 48 Stunden nicht ermittelt werden, lässt die Behörde den Eingriff durchführen – auf Kosten des Halters. Für gewerbliche Züchter kann es Ausnahmen geben, wenn nachgewiesen wird, dass die Nachkommen versorgt werden.
Entnommen aus DTBl 2/2021