BGW-Fortbildungsschulung: Alternative bedarfsorientierte Betreuung zur Arbeitssicherheit
Teilnehmerkreis: Tierärzt:innen
Zeitraum: 05.09.2024 09:00 - 14:30
Referenten:Mirco Glaser, Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Zusatzinformationen:
Teilnahmebescheinigung: Wir werden Ihnen nach der Veranstaltung zeitnah eine Teilnahmebescheinigung der BGW und der Tierärztekammer Nordrhein zusenden. Voraussetzung für dessen Erhalt ist die überwiegende Anwesenheitspflicht bei der Online-Veranstaltung, welche ausschließlich über eine Kamera zu belegen ist. Insofern beachten Sie bitte unbedingt die folgenden technischen Voraussetzungen.
Teilnahmegebühr: 269 €
Die Teilnahmegebühr versteht sich einschl. der MwSt.
Programm 05.09.2024 09:00 - 14:30
Jeder Kleinbetrieb unterliegt nach EU-Recht einer Beratungspflicht durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Hierzu gehören also auch Tierarztpraxen bis zu einer Größe von 50 Beschäftigten. Seit 2010 besteht die Verpflichtung, die Beratung durch externe Sicherheitstechniker durchführen zu lassen. Im Rahmen dessen existiert dazu die Möglichkeit, sich durch die o. g. Schulungen der sogenannten „Alternativen bedarfsorientierten Betreuung mit Unternehmerschulung“ fortzubilden:
Das Grundseminar:
Das Grundseminar muss als Basiswissen dem Fortbildungsseminar einmalig vorgeschaltet werden. In diesem Rahmen wird Ihnen das Wissen zum Beispiel rund um die Themen Gesundheits- und Arbeitsschutz, Gefahrstoffe, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, u. v. m. vermittelt. Dieses muss in einem festen Turnus von 5 Jahren durch ein Fortbildungsseminar aktualisiert werden.
Das Fortbildungsseminar:
Sie haben bereits an dem sogenannten Grundseminar für Unternehmer im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells teilgenommen? Dann sind Sie verpflichtet nach spätestens 60 Monaten (5 Jahren) das Fortbildungsseminar zu besuchen. Konkret erinnern wir alle Interessent:innen, welche im Jahr 2018 entweder ein Grund- oder Fortbildungsseminar besucht haben, dass Sie im laufenden Jahr 2023 an einem Fortbildungsseminar der vorgenannten Art teilnehmen müssen.
Beauftragte Personen: Sollten Sie als niedergelassene Tierärztin oder niedergelassener Tierarzt nicht persönlich an dieser Schulung teilnehmen, sondern stattdessen eine andere Person damit beauftragen wollen, so bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass diese Person in einem Angestelltenverhältnis mit Ihnen stehen muss.
Anmeldung:Für Ihre Anmeldung nutzen Sie vorzugsweise das Formular, das wir über unsere Homepage bereitstellen. Dieses können Sie uns auf dem Postweg an die Tierärztekammer Nordrhein, Postfach 10 07 23, 47884 Kempen, per Fax an die Rufnummer +49 2152 20558-50 oder eingescannt an die E-Mail Adresse a.groher@tk-nr.de zusenden. Alle Teilnehmer:innen erhalten auf dem Postweg eine gesonderte Anmeldebestätigung.
Anmeldeschluss: 02.08.2024.
Informationen: A. Groher, Tel. +49 2152 20558-15, a.groher@tk-nr.de
Teilnehmerbegrenzung: 15 Personen
Zusatz Veranstalter:
Veranstalterin: Tierärztekammer Nordrhein, St. Töniser Str. 15, 47906 Kempen
Homepage: www.tieraerztekammer-nordrhein.de/tieraerzte/fortbildungsveranstaltungen
Technische Voraussetzungen: Technische Voraussetzungen: Voraussetzung ist eine stabile Internetverbindung und ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon.
Zugangslink: Wir werden Ihnen, nach erfolgter Anmeldung, bzw. nach verbuchter der Teilnahmegebühr, rechtzeitig den entsprechenden Zugangslink vor Veranstaltungsbeginn zusenden. Dazu bitten wir Sie, uns in dem Anmeldeformular zwingend Ihre E-Mailadresse zukommen zu lassen, unter der Sie die Zugangsdaten zugemailt bekommen möchten.
Anerkennung: Für Tierärzt:innen: 5 Stunden im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. § 5 der Berufsordnung der Tierärztekammer NordrheinVeranstalter
Tierärztekammer Nordrhein
St. Töniser Str. 15
47906 Kempen